Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SWG Solutions UG(haftungsbeschränkt), Neusserstr. 40, 40219 Düsseldorf und Dienste und Inhalte, die auf der Online-Plattform unter der URL sofortwohnung.de & freeapartments.de, sowie den dazugehörigen Unterseiten, angeboten werden.
Stand: 01.05.2021

§1 Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und alle Rechtsgeschäfte der Firma SWG Solutions UG(haftungsbeschränkt) im folgenden Vermittler genannt mit seinem Vertragspartner – nachstehend Vermieter und Mieter genannt und für die Nutzung der Online-Plattform sofortwohnung.de & freeapartments.de inkl. mobiler Varianten.

§2. Vertragsgegenstand

Zwischen der Vermittler und dem Vermieter wird ein Wohnraumnachweisvertrag gemäs § 652 ff BGB geschlossen. Für Rechte und Pflichten aus dem Wohnraumvermittlungsvertrag gelten weiter die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung(WoVermRG).

§3. Aufgabe der Parteien

Aufgabe des Vermittlers ist die Vermittlung von befristeten oder unbefristeten Mietverhältnissen gemäß § 652 ff BGB, die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen für Mieter und Vermieter, Relocation-Services und ebenso die daraus resultierenden Dienstleistungen. Für Rechte und Pflichten aus den Verträge und die Wohnraumvermittlungsverträge gelten weiter die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung (WoVermRG).

§4 Dauer und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann durch eine formlose Kündigungserklärung ohne Einhaltung einer Frist einer Partei gekündigt werden. Die Zahlungsverpflichtung des Vermieters für bereits getätigte Vermittlungen bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Adresse bzw. seine neue Adresse mitzuteilen.

§5 Haftung des Vermittlers

5.1.Der Vermittler ist nicht Vertragspartner im Mietvertrag und kann als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Beschädigungen der Mietsache übernehmen. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die aus dem Mietvertrag entstehen, z.B. das Ausbleiben von Mietzahlungen, für Schäden an der Mietsache bzw. für Schäden, die durch die Vermietung und/ oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Bonität und / oder falsche Angaben des Interessenten.
5.2.Der Vermittler übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Anbieters keine Haftung. Ebenso ist eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge ausgeschlossen.
5.3.Anbieter, Mieter und Nutzer akzeptieren den Zustand der Webseite „wie gesehen“. Darüber hinaus akzeptieren sie, dass der Vermittler Änderungen jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen kann.
5.4.Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den, dem Vermittler erteilten Informationen. Der Vermittler bemüht sich, über Objekte genaue Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann aber nicht übernommen werden. Dies gilt besonders bei dem Bildmaterial. Etwaige Ansprüche, die sich auf falsche Zuordnung von Bildmaterial bzw. mögliche Differenzen zwischen Bild und aktuellem Zustand des entsprechenden Objektes stützen, sind daher ausgeschlossen.
5.5.Der Vermittler haftet nicht für Schäden aus unerlaubten Vermietungen.

§6 Mitteilungspflicht, Haftung des Auftraggebers

6.1.Der Auftraggeber ist verpflichtet den Vermittler in jedem Fall, auch wenn kein Überlassungsverhältnis oder Mietvertrag zustande gekommen ist oder der Wohnraumnachweisvertrag aus anderen Gründen beendet wurde, unverzüglich – spätestens jedoch am nächstfolgenden Werktag – über die Gründe eines Nichtzustandekommens oder einer Stornierung in Kenntnis zu setzen. Ist dem Vermieter der durch den Vermittler nachgewiesene Mietinteressent bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich mitzuteilen und auch zu belegen. Der Abschluss eines Mietvertrages oder Überlassungsverhältnisses über eines der Objekte ist dem Vermittler unverzüglich – spätestens jedoch am nächstfolgenden Werktag – nach Abschluss mitzuteilen.

6.2.Dem Vermieter ist bekannt, dass der Vermittler alle energetischen Kennwerte des aktuellen Energieausweises des Auftragsobjekts veröffentlichen muss.

§7. Bearbeitungsgebühren

Die Leistungen den Vermittler sind (gem. §3, Abs. 2 und 3 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung – WoVermRG) bis zur erfolgreichen Vermittlung (Abschluss eines Miet- bzw. Wohnraumüberlassungs-Vertrags) gebührenfrei.

§8. Provision

Bei jeder erfolgreichen Vermittlung bzw. mit jedem Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) ist vom Vermieter eine Provision
an Vermittler zu zahlen. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweils
abgeschlossenen Vermittlungsvertrag. Die Berechnung erfolgt auf der vereinbarten Gesamtmiete zwischen Vermieter und Mieter und der Vermieter erhält eine Information über den zu zahlenden Rechnungsbetrag dem Vermittler via Rechnung. Die Provision pro erfolgreicher Vermittlung beträgt 12% einer pauschalen Monatsmiete und wird mit dem Abschluss jedes von Sofort Wohnung Agentur vermittelten Mietvertrages fällig. Der maximale Berechnungszeitraum beträgt 12 Monate.

§8 Ersatzgeschäfte

Kommt an Stelle des eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehene Provision zu zahlen. Sollte z.B. der Mietinteressent zunächst nur für eine oder mehrere konkret benannte Personen ein Objekt suchen und später oder gleichzeitig für weitere Personen (z.B. Mitarbeiter, Kollegen etc.) deren Namen dem Vermittler nicht genannt wurden, zusätzliche Mietverhältnisse zustande kommen, gelten diese Geschäfte als durch den Vermittler nachgewiesen, sind dementsprechend provisionspflichtig und der Vermittler gemäß § 6 und § 8 mitzuteilen.

§9 Datenschutz


Die Daten des Vermieters werden vom Vermittler vertraulich behandelt und nur im Interesse der Vermarktung des Auftragsobjekts nach Rücksprache an Mietinteressenten weitergegeben. Die dem Vermieter anvertrauten Daten der Mietinteressenten sind von ihm vertraulich zu behandeln. Der Vermittler ist dazu verpflichtet, die Daten nach Ablauf des Auftrages für einen bestimmten Zeitraum aufzuheben und richtet sich hierbei nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§10. ONLINEVERMITTLUNGSAUFTRAG

Der Online-Vermittlungsauftrag auf der Internetseite (www.sofortwohnung.de und freeapartments.de), ist dem schriftlich auszufüllenden Vermittlungsauftrag rechtlich gleichgestellt und erhält seine Gültigkeit mit dem Ausfüllen und Abschicken an unser Büro/ unser E-Mail.

§11 Änderungen

Nachträgliche Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit dies gesetzlich vereinbart werden kann – Düsseldorf.

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